Pflegeberatung nach § 37 SGB XI

Für die Betreuung, Begleitung und Unterstützung einer pflegebedürftigen Person gibt es viele hilfreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Eine persönliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, die passenden Angebote zu finden.

Im Rahmen der Pflegeversicherung in Deutschland regelt § 37 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) die Pflegeberatung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Diese Beratung ist ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung und dient dazu, Betroffene umfassend zu informieren und zu unterstützen, damit sie die bestmögliche Versorgung erhalten.

Was ist Pflegeberatung nach § 37 SGB XI?

Die Pflegeberatung gemäß § 37 SGB XI umfasst verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu adressieren:

  1. Information und Aufklärung:
    Meine Pflegeberatungsstelle informiert Sie umfassend über die unterschiedlichen Pflegeleistungen, -angebote und -möglichkeiten, die Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen. Dazu zählen sowohl die Leistungen der Pflegeversicherung als auch zusätzliche Hilfsangebote, wie beispielsweise Betreuungsleistungen oder Unterstützungsangebote für Angehörige.
  2. Unterstützung bei der Antragstellung:
    Ein wesentlicher Bestandteil meiner Pflegeberatung ist die Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen. Dies beinhaltet die Hilfestellung bei der Dokumentation und Einreichung von Anträgen, damit der Zugang zu den benötigten Leistungen so reibungslos wie möglich verläuft.
  3. Beratung zur Pflegeplanung:
    Als Pflegeberaterin helfe ich Ihnen bei der Erstellung und Anpassung eines individuellen Pflegeplans, der speziell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist. Dies umfasst sowohl die Planung von Pflegeabläufen als auch die Einbindung von Angehörigen oder Pflegekräften, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.
  4. Hilfe im Alltag:
    Meine Beratung bietet auch praktische Tipps und Ratschläge zur Organisation der täglichen Pflege. Dazu gehört die Koordination von Pflegepersonal, die Nutzung von Hilfsmitteln sowie Strategien zur Bewältigung alltäglicher Herausforderungen in der Pflege.

Was ist das Ziel der Pflegeberatung?

Das Hauptziel der Pflegeberatung nach § 37 SGB XI ist es, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und den Angehörigen Sicherheit und Orientierung zu bieten. Durch umfassende Informationen und persönliche Beratung sollen die Herausforderungen der Pflege bewältigt und der Zugang zu den benötigten Hilfen erleichtert werden. Dies hilft nicht nur, die Pflegesituation zu optimieren, sondern fördert auch das Wohlbefinden aller Beteiligten.

Wer bietet Pflegeberatung an?

Pflegeberatung kann von verschiedenen Institutionen angeboten werden, darunter:

  • Pflegekassen: Diese stellen Informationen über Leistungen bereit und bieten Beratungsangebote für Versicherte.
  • Pflegeberatungsstellen: Diese sind spezialisierte Anlaufstellen für individuelle Beratung und Unterstützung.
  • Pflegedienste: Neben der direkten Pflege bieten viele Dienste auch Beratungsleistungen an.
  • Sozialstationen: Diese Einrichtungen unterstützen Menschen in der häuslichen Pflege und bieten ebenfalls Beratung an.

Individuelle Beratungsleistungen

Als Pflegeberatungsstelle biete ich Ihnen individuelle Beratungsleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zugeschnitten sind. Unser Ansatz ist persönlich und einfühlsam, damit wir gemeinsam die bestmöglichen Lösungen finden können.

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie und Ihre Angehörigen benötigen.

Kostenberatung

Als Pflegeberaterin unterstütze ich Sie umfassend bei der Beantragung von Pflegegeld gemäß § 37,3 SGB XI. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen, um selbst beschaffte Pflegehilfen zu finanzieren. Die monatlichen Beträge betragen (Stand 2025):

  • 347 Euro für Pflegegrad 2
  • 599 Euro für Pflegegrad 3
  • 800 Euro für Pflegegrad 4
  • 990 Euro für Pflegegrad 5

    Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf regelmäßige Hausbesuche zur Beratung: halbjährlich für die Pflegegrade 2 und 3 sowie vierteljährlich für die Pflegegrade 4 und 5. Diese Beratungen dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und bieten wertvolle Unterstützung. Während der Beratung erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Möglichkeiten sowie Hinweise zu weiteren Unterstützungsangeboten.


    Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Umsetzung der Pflegeleistungen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten!

Beratung auch auf Türkisch – Für ein angenehmes Miteinander

Ich biete meine Beratungsdienste auch auf Türkisch an, damit sich Angehörige und Pflegebedürftige aus der türkischen Gemeinschaft wohlfühlen. Es ist mir wichtig, dass Sie sich in der Beratung vollkommen verstanden und aufgehoben fühlen. Oft kann es eine Herausforderung sein, Sorgen und Anliegen in einer fremden Sprache auszudrücken. Daher möchte ich Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Fragen und Bedürfnisse in Ihrer Muttersprache zu formulieren.

Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre individuelle Situation und sichern die bestmögliche Pflegequalität!

Versorgungsplan erstellen – Ihre individuelle Pflege

Als Pflegeberaterin stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Versorgungsplan zu entwickeln, der auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist! Eine sorgfältige Planung ist entscheidend für die optimale Pflege, die Sie und Ihre Angehörigen verdienen.

Gemäß § 37,3 SGB XI haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf regelmäßige Beratungen in der eigenen Häuslichkeit. Diese finden halbjährlich für die Pflegegrade 2 und 3 sowie vierteljährlich für die Pflegegrade 4 und 5 statt. In diesen Beratungen nehmen wir uns Zeit, um Ihre individuellen Anforderungen zu ermitteln und einen Versorgungsplan zu erstellen, der Ihnen Sicherheit und Unterstützung bietet.

Darüber hinaus informiere ich Sie gemäß § 37,7 SGB XI über die verschiedenen Unterstützungsangebote und Leistungen, die Ihnen zustehen. Mein Ziel ist es, dass Sie sich in Ihrer Pflege gut aufgehoben fühlen und alle notwendigen Informationen erhalten, die Sie benötigen.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf diesem Weg zu begleiten, damit wir gemeinsam die bestmögliche Unterstützung für Sie finden!

Case Management – Individuelle Unterstützung für Ihre Pflegebedürfnisse

Im Rahmen meiner Arbeit als Pflegeberaterin biete ich auch Case Management an. Dieser zielgerichtete Ansatz umfasst sowohl die Fallsteuerung als auch die Systemsteuerung, um die Versorgung von Pflegebedürftigen optimal zu koordinieren und zu steuern.

Bei der Fallsteuerung analysiere ich Ihre spezifischen Bedürfnisse und erstelle einen klaren Plan, der alle Aspekte Ihrer Pflege berücksichtigt – von der medizinischen Versorgung über alltägliche Unterstützung bis hin zu sozialen und emotionalen Bedürfnissen. Die Systemsteuerung sorgt dafür, dass alle beteiligten Dienstleister und Institutionen reibungslos zusammenarbeiten, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Gemeinsam erarbeiten wir geeignete Maßnahmen und ich begleite Sie durch den gesamten Prozess als Ihre Ansprechpartnerin. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie die notwendige Unterstützung erhalten und sich in Ihrer Lebenssituation wohlfühlen.

Mit einem individuellen Case Management fördern wir nicht nur Ihre Selbstständigkeit, sondern auch Ihre Lebensqualität.

Wahl des Pflegeanbieters – Ihre Entscheidung in besten Händen

Die Wahl des richtigen Pflegeanbieters ist eine bedeutende Entscheidung, die die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen maßgeblich beeinflusst. Ich berate Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstütze Sie dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Es gibt eine Vielzahl von Pflegeanbietern, darunter ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und stationäre Pflegeheime. Jeder Anbieter hat unterschiedliche Leistungen und Schwerpunkte. Deshalb ist es entscheidend, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und zu überlegen, welche Art der Pflege für Sie oder Ihre Angehörigen am besten geeignet ist.


Ich helfe Ihnen, die verschiedenen Optionen zu vergleichen und die Vor- und Nachteile der einzelnen Anbieter abzuwägen. Zudem informiere ich Sie über Ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB XI), um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.


Gemeinsam finden wir den Pflegeanbieter, der Ihre Werte und Bedürfnisse teilt und Ihnen ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit gibt. Lassen Sie uns gemeinsam diesen wichtigen Schritt gehen – für eine optimale Pflege und ein erfülltes Leben!

Rechtsberatung – Ihr Weg zu mehr Sicherheit in der Pflege

In meiner Funktion als Pflegeberaterin biete ich umfassende Rechtsberatung an, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen rund um die Pflege und Betreuung zu helfen. Ein zentraler Aspekt dieser Beratung ist die Vorsorgevollmacht, die es Ihnen ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Vorsorgevollmacht: Was muss rein?
Eine Vorsorgevollmacht sollte klare und präzise Informationen enthalten, wie zum Beispiel:

  1. Persönliche Daten: Vollständiger Name und Anschrift der bevollmächtigten Person.
  2. Umfang der Vollmacht: Welche Entscheidungen darf die bevollmächtigte Person treffen (z. B. medizinische Entscheidungen, Finanzangelegenheiten)?
  3. Gültigkeitsdauer: Wann tritt die Vollmacht in Kraft und gibt es Bedingungen für deren Nutzung?

Vor- und Nachteile der Vorsorgevollmacht

Vorteile:

  1. Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer in Ihrem Sinne handelt.
  2. Rechtliche Absicherung: Klare Regelungen schützen vor Missverständnissen.
  3. Vermeidung von Betreuungsverfahren: Eine Vorsorgevollmacht kann die Notwendigkeit einer gerichtlichen Betreuung verhindern. 

Nachteile:

  1. Vertrauensfrage: Es besteht das Risiko, eine nicht vertrauenswürdige Person zu bevollmächtigen.
  2. Unvorhersehbarkeit: Es ist schwierig, zukünftige Umstände und Bedürfnisse vorherzusehen, die die Vollmacht betreffen könnten.

Betreuerhilfen und Prozesse beraten
Neben der Vorsorgevollmacht unterstütze ich Sie auch bei der Klärung und Beratung von Betreuungsprozessen, falls dies notwendig werden sollte. Ich helfe Ihnen, die verschiedenen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Unterstützung erhalten.

Als kompetente Ansprechpartnerin stehe ich Ihnen zur Verfügung und beantworte Ihre Fragen rund um rechtliche Themen in der Pflege. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen und zu schützen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt in Richtung rechtlicher Sicherheit gehen!

Hatice Balveren

Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen.

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